Allgemeine Geschäftsbedingungen der havenhostel Hotels für Veranstaltungen
STAND: 10/2025
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen, Feiern etc. sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Unter- oder Weitervermietungen sowie die Durchführung politischer, religiöser oder sonstiger Veranstaltungen, die das Ansehen des Hotels beeinträchtigen können, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden zustande. Das Hotel kann die Buchung in Textform bestätigen.
2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet das Hotel nur für typische, vorhersehbare Schäden.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ausgenommen Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, ANZAHLUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise für diese Leistungen sowie für durch Dritte erbrachte Leistungen zu zahlen, die das Hotel in seinem Namen beauftragt.
3. Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Änderung der Steuersätze werden die Preise entsprechend angepasst.
4. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung von bis zu 50 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages zu verlangen. Restzahlungen sind spätestens bei Veranstaltungsbeginn fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6. Auf Wunsch und nach Prüfung einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung ist eine Zahlung auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel möglich.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (STORNIERUNG)
1. Veranstaltungen können bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Erfolgt die Buchung innerhalb dieses Zeitraums, gelten unmittelbar die nachstehenden Regelungen.
2. Bei späterem Rücktritt gelten folgende Stornopauschalen:
3. Zusätzlich gilt:
4. Bei vereinbarter Tagungspauschale ist das Hotel berechtigt, bei Rücktritt zwischen 8. und 4. Woche 60 %, bei späterem Rücktritt 85 % der vereinbarten Pauschale × Teilnehmerzahl zu berechnen.
5. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten; dem Hotel der Nachweis höherer Kosten.
V RÜCKTRITT DES HOTELS
Das Hotel ist u. a. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
Ein berechtigter Rücktritt begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
1. Erhöhungen über 5 % sind spätestens 5 Werktage vor Beginn mitzuteilen und bedürfen der Bestätigung durch das Hotel. Abgerechnet wird die tatsächliche Teilnehmerzahl, mindestens jedoch 95 % der gemeldeten Zahl.
2. Reduzierungen bis 5 % sind kostenfrei möglich. Bei höheren Abweichungen wird ebenfalls mindestens 95 % der zuletzt vereinbarten Teilnehmerzahl berechnet.
3. Änderungen sind schriftlich an das Hotel zu richten und werden erst mit Bestätigung wirksam.
4. Verschieben sich Anfangs- oder Endzeiten, kann das Hotel die zusätzlichen Leistungen in Rechnung stellen.
VII MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesem Fall wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (z. B. Korkgeld, Servicepauschale) berechnet.
VIII TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
1. Technische Geräte, die das Hotel im Namen des Kunden bei Dritten beschafft, werden im Namen und auf Rechnung des Kunden angemietet.
2. Die Nutzung eigener technischer Geräte ist nur nach Zustimmung des Hotels erlaubt. Etwaige Schäden gehen zulasten des Kunden.
3. Das Hotel kann für den Stromverbrauch sowie für die Bereitstellung von Anschlüssen Gebühren erheben.
IX HAFTUNG FÜR EINGEBRACHTE SACHEN
1. Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Das Hotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Dekorationen müssen brandschutzsicher sein; ein Nachweis kann verlangt werden.
3. Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, sonst darf das Hotel Entsorgung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
X HAFTUNG DES KUNDEN UND VERSICHERUNG
1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden.
2. Das Hotel ist berechtigt, die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkartengarantie, Kaution) zu verlangen.
3. Das Hotel ist berechtigt, den Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung zu verlangen.
XI SERVICEPAUSCHALEN UND PERSONAL
1. Für eingesetztes Servicepersonal wird pro Mitarbeiter und Stunde eine Pauschale berechnet, zuzüglich je einer Stunde für Vor- und Nachbereitung.
2. Jede angefangene halbe Stunde wird als volle Stunde berechnet.
3. Für Veranstaltungen, die nach 0:00 Uhr andauern, kann ein Nachtzuschlag erhoben werden.
XII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform und Bestätigung durch das Hotel.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Bremerhaven.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
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