Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des havenhostel Bremerhaven (nachfolgend kurz „Hostel/Hotel“) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen unter folgender Firmierung:
havenhostel Bremerhaven GmbH
Bürgermeister-Smidt-Straße 209
27568 Bremerhaven
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels/Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hostels/Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das Hostel/Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hostels/Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hostel/Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hostel/Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hostel/Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hostels/Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hostels/Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, ist das Hostel/Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes, entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hostel/Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent erhöht werden.
3. Rechnungen des Hostels/Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel/Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozent bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben. Dem Veranstalter bleibt jeweils der Nachweis eines niedrigeren, dem Hostel/Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Das Hostel/Hotel ist zur Terminabsicherung berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
IV. Rücktritt des Hotels/Hotels
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hostel/Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel/Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hostel/Hotel berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hostel/Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
- das Hostel/Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels/Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels/Hotels zuzurechnen ist.
3. Das Hostel/Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen das Hostel/Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hostels/Hotels.
V. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Veranstalters von einem mit dem Hostel/Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form.
2. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hostel/Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
3. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hostel/Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 Prozent des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 Prozent des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Ersparte Aufwendungen nach 2. und 3. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 Prozent muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels. Wird keine Änderung der Teilnehmerzahl vorab gemeldet oder werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, bildet die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl die Abrechnungsgrundlage.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 Prozent wird vom Hostel/Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 Prozent zugrunde gelegt.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 Prozent ist das Hostel/Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hostels/Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hostel/Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hostel/Hotel trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hostel/Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hostel/Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hostels/Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hostels/Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hostel/Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hostel/Hotel falls nicht Vertragsbestandteil pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hostels/Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hostel/Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hostels/Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom Hostel/Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hostel/Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungsgegenstände oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hostel/Hotel. Das Hostel/Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostels/Hotels.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hostel/Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hostel/Hotel abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungsgegenstände oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hostel/Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hostel/Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hostel/Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hostels/Hotels. Das Hostel/Hotel haftet nicht für entstandene Schäden und Diebstahl.
X. Haftung des Veranstalters für Schäden
Der Veranstalter haftet für Beschädigungen an Gebäuden, Parkplätzen, Außengelände oder Inventar(-verlust), auch Inventar Dritter, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Hostel/Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution) verlangen.
XI. Sonstiges / Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels/Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels/Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels/Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 28. Juli 2011
27568 Bremerhaven
Fon +49 (471) 30 96 69-0
Fax +49 (471) 30 96 69-99
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