Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der havenhostel Hotels

Stand: 24.11.2022

I.  Geltungsbereich

1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in  diesem  Zusammenhang  für  den  Kunden  erbrachten  weiteren  Leistungen  und  Lieferungen der havenhostel Hotels (nachfolgend kurz: Vertrag). Der Begriff „Vertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotelaufnahme-, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag. Die Bezeichnung „Kunde“ erfolgt einheitlich für Gast, Besteller, Mieter, Veranstalter, Vermittler etc. Die Geschäftsbedingungen  gelten für Leistungen und Lieferungen der havenhostel Hotels (nachfolgend kurz: Hotel) unter den folgenden Firmierungen:

Objektstandorte:
havenhostel Bremerhaven GmbH
Bürgermeister-Smidt-Straße 209
27568 Bremerhaven

havenstudios Bremerhaven
Kantstraße 4
27568 Bremerhaven

havenhome
Ulmenstraße 31
27570 Bremerhaven

havenhostel Cuxhaven GmbH
Kapitän-Alexander-Straße 16
27472 Cuxhaven

havenhostel Stade GmbH
Am Schwingedeich 5
21680 Stade

Zentrale:

havenhostel Deutschland GmbH
Dillinger Straße 3
27578 Bremerhaven

2.   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.  Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

1.  Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Reservierungsbestätigung des Hotels ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.

2.  Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

3.  Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1.  Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.  Das Hotel ist aus wichtigem Grund berechtigt, Gäste zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel bzw. in einer anderen Pension vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne das an das Hotel Regressansprüche gestellt werden können. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Unterbringung im reservierten Hotel wegen Umständen nicht möglich ist, die das Hotel nicht zu vertreten hat oder die bei Vertragsschluss für beide Parteien nicht vorhersehbar waren.

3.  Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

4.  Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anheben.

5.  Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

6.  Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotelaufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und eine sofortige Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozent bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5 € erheben. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7.  Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, üblicherweise jedoch mindestens 10 Prozent vom Gesamtpreis, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden bzw. werden mit Reservierungsbestätigung mitgeteilt und sind damit verbindlich.

8.  Bei Gruppen ab 15 Personen wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des gesamten Buchungsbetrages 4 Wochen nach Bestätigung der Buchung fällig. Der Restbetrag ist bis 7 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei kurzfristigen Gruppenbuchungen innerhalb von 8 Wochen vor Anreise entfällt die Anzahlung und der gesamte Buchungsbetrag wird in voller Höhe sofort nach Bestätigung der Buchung fällig.

9.  Der Gesamtbetrag (abzüglich der Vorauszahlung) ist, wenn nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise fällig.

10.  Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen des Hotels)

1.  Ein Rücktritt des Kunden von einem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges begründetes gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Bezüglich der Ausübung des Rücktrittsrechts gelten folgende Bestimmungen:

  1. Individualreisende bis 14 Personen: Kostenfreie Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Anreisetag möglich. Im Falle einer kurzfristigen Stornierung nach 15.00 Uhr am Vortag oder einer Nichtanreise berechnet das Hotel den Zimmer- oder Bettenpreis von 90 Prozent des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist. Ausgenommen ist die Non-Refundable Rate, hier fallen bei Stornierung in jedem Fall 90 Prozent Stornierungskosten an.
  2. Gruppenbuchungen ab 15 Personen: Für den Gast bzw. die vermittelnde Person/Organisation gilt eine Stornierungsfrist von 60 Tagen. Diese Frist gilt auch, wenn der Vertrag innerhalb dieser Frist abgeschlossen wurde. Bei Stornierung innerhalb dieser Frist ist das Hotelberechtigt, den vereinbarten Zimmerpreis in Rechnung zu stellen, wobei die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen sind. Dem Hotel steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Falle verpflichtet, folgende Stornierungsgebühren je nach Stornierungszeitpunkt zu zahlen: 
    • 59 bis 30 Tage vor Ankunft sind 30 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.
    • 29 bis 10 Tage vor Ankunft sind 50 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.
    • 9 bis 2 Tage vor Ankunft sind 70 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.
    • Bei einer Stornierung am Ankunftstag oder einer Nichtanreise werden 90 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet.
    Wenn innerhalb dieser Frist eine Minderung der Personenzahl um mindestens zehn Prozent eintritt, gelten die o.g. Stornierungsgebühren, weniger als 10 Prozent können bis 1 Tag vor Ankunft kostenfrei storniert werden.
  3. Gebuchte Verpflegungsleistungen können bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet.

2.   Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

3.   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, sofern nicht bei Vertragsabschluss gesonderte Regelungen getroffen wurden (z. B. für Buchungen zu Sonderterminen).

V. Rücktritt des Hotels

1.  Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 7 und 8 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.  Ferner ist das Hotel berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
  • ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
  • das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen.

3.  Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

4.  In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Hotels.

VI. An- und Abreise

1.  Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Bei Gruppenbuchungen ab 15 Personen kann das Hotel bestimmen, in welcher Aufteilung die Gäste untergebracht werden. Das Hotel wird Wünsche jedoch nach Möglichkeit berücksichtigen. Die genaue Aufteilung der Zimmer (Einzel-, Doppel-, Mehrbettzimmer) ist der Reservierungsbestätigung zu entnehmen.

2.  Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.  Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt werden. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 70 Prozent und nach 18.00 Uhr 100 Prozent des vollen gültigen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.  Bei Gruppen ab 15 Personen ist dem Hotel spätestens bei Anreise eine Liste aller Teilnehmer mit vollem Namen und Geburtsdatum auszuhändigen.

5.  Überschreitet die Gesamtzahl der Gäste die vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Gäste kein Anspruch auf Unterbringung.

VII. Sonstige Bestimmungen

1.  Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages und kann über die Webseite des Hotels herunter geladen oder beim Hotel erfragt werden. Gruppen ab 15 Personen müssen die Hausordnung spätestens bei Anreise unterschreiben.

2.  Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung im Hotel nur in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person oder mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet.

3.  Das Mitbringen von Tieren oder medizinischen Großgeräten ist nur in privaten Zimmern erlaubt.

4. Bei Buchung von Übernachtung mit Frühstück wird das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht. Bei Buchung von Halb- oder Vollpension wird als erste Mahlzeit, sofern nichts anderes vereinbart, Abendessen gereicht. Bei Halbpension endet die Buchung mit Frühstück, bei Vollpension endet die Buchung mit Mittagessen bzw. Lunchpaketen. Bei Vereinbarungen von Halb- bzw. Vollpensionen werden die Essenszeiten spätestens bei Ankunft der Gruppe festgelegt.

5. E-Bike: Das Laden der Fahrrad-Akkus ist aus Sicherheitsgründen in den Zimmern untersagt

6.  E-Scooter: Das Mitbringen des Rollers ist nur erlaubt, wenn dieser zusammengeklappt und per Hand getragen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dieser im Fahrradraum des Hotels untergebracht werden. Das Laden der Akkus ist aus Sicherheitsgründen in den Zimmern untersagt.

VIII. Haftung und Verjährung

1.  Der Gast haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder Verlust) am Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen Dritten aus dem Bereich des Gastes, ist der Gast verpflichtet, dem Hotel den entstandenen Schaden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten des Hotels im eigenen Namen geltend zu machen. Das Hotel kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hotelbehält sich das Recht vor, bei Anreise der Gruppe eine Kaution in Höhe von 10 € pro Person, jedoch maximal 500 € pro Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern dem Hotel kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist.

2.  Das Hotel haftet in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet das Hotel wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des Hotels ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 und 2 gegeben ist. Im Übrigen ist eine Haftung von Seiten des Hotels (z.B. für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn) wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Dieser Abschnitt für eine Haftung des Hotels gilt sinngemäß für gesetzliche Vertreter und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen (z.B. zugezogene Kollegen).

3.   Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 2 gilt sowohl für vertragliche als auch für deliktische Ansprüche.

4.  Ist ein schwerwiegendes, Schaden verursachendes Ereignis aufgetreten, das auf vom Hotel nicht zur vertretenden, technisch unvorhersehbaren Umständen beruht, oder das auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist die Haftung des Hotels grundsätzlich ausgeschlossen.

5.  Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

6.  Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 € sowie für Geld, Wertpapiere und Wertsachen bis zu 800 €. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast die Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Die Haftansprüche erlöschen zudem, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht. Vom Gast ist bei Verlust der Nachweis zu erbringen, dass von Seiten des Hotels grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

7.  Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

8.  Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

IX. Schlussbestimmungen

1.  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3.  Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

4.  Für Buchungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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